... zur Kommunalwahl 2006

Am 10. September 2006 ist es wieder so weit.

An diesem Tag werden in ganz Niedersachsen die kommunalen Gremien neu gewählt.

Folgende Gremien werden am 10. September 2006 bei uns in der Samtgemeinde Sibbesse gewählt:

  • ein neuer hauptamtlicher Samtgemeindebürgermeister für die Samtgemeinde Sibbesse
  • die Räte der Gemeinden Adenstedt, Almstedt, Eberholzen, Sibbesse und Westfeld.
  • der Samtgemeinderat
  • der Kreistag Hildesheim
  • der Landrat des Landkreises Hildesheim

Wer darf wählen?

Das Wahlrecht ist eines der elementarsten Rechte unserer Demokratie.

Wahlberechtigt ist jeder, der am Wahltag

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet (z. B. Landkreis für die Wahl des Kreistages) hat und
  • nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wie viel Stimmen habe ich?

Für die Wahl der Gemeinderäte, des Samtgemeinderates und des Kreistages können Sie bis zu 3 Stimmen abgeben. Diese können Sie auf die (Partei)-Listen und/oder einzelne Bewerber aufteilen. Dabei haben Sie die Möglichkeit des: Kumulierens, das heißt, Sie geben mehr als eine Stimme für eine Liste oder einen Bewerber ab und des Panaschierens, das heißt, Sie verteilen Ihre drei Stimmen auf verschiedene Listen und/oder Bewerber.

Wer kann gewählt werden?

Wählbar für die Räte und den Kreistag ist jede wahlberechtigte Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens 6 Monate im Wahlgebiet einen Wohnsitz hat und seit mindestens einem Jahr Deutsche/r ist beziehungsweise die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der EU besitzt. Für bestimmte Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes gelten Unvereinbarkeitsbestimmungen, die im § 35a NGO und § 30a NLO geregelt sind.

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